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KirchenkreisvorstandAufgabenDie zentrale Aufgabe des Kirchenkreisvorstandes (KKV) besteht in der Leitung des Kirchenkreises zwischen den Tagungen der Kreissynode. Die Tagungen der Kreissynode werden von ihm vorbereitet und von dem Präses (Vorsitzenden), der Mitglied des KKV ist, geleitet. Der Kirchenkreisvorstand unterstützt die Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises bei ihrer Arbeit. Darüber hinaus berät er sie, gibt Anregungen und Impulse für Initiativen im Bereich des Kirchenkreises. Der Kirchenkreisvorstand besteht aus vier Theologen und sechs Nichttheologen als ordentliche Mitglieder. Die Dekanin (z.Zt. Carmen Jelinek) und der Vorsitzende (Präses) der Kreissynode (z.Zt. Helmut Matthey), gehören dem Kirchenkreisvorstand von Amts wegen an. Fünf Mitglieder werden von der Kreissynode aus ihrer Mitte für sechs Jahre gewählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Vorsitzende des Kirchenkreisvorstandes ist die Dekanin, ihr obliegt auch die laufende Geschäftsführung. Die Stellvertreter der Dekanin sind die Pfarrer Peter-Michael Leppin und Werner Pausch. Beratend an den Sitzungen nimmt der Kirchenkreisamtsleiter (z.Zt. Peter Blumenstein) teil. AusschüsseZur Beratung und Unterstützung kann der Kirchenkreisvorstand Ausschüsse bilden: - Bauausschuss
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